Mietbedingungen bellicon Europe GmbH (B2B)

  1. Allgemeines
  • Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der bellicon Europe GmbH, Poststraße 4-5, 10178 Berlin (im Folgenden: bellicon Europe) und ihren gewerblichen Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung von Trampolinen und ggf. dem folgenden Erwerb dieser Trampoline.
  • Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn bellicon Europe hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn bellicon Europe in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung bellicon Business maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber bellicon Europe abzugeben sind (z. B. Fristset­zungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  • Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz von bellicon Europe in Berlin maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. bellicon Business ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
  1. Vertragsinhalte
  • bellicon Europe bietet den Kunden über seine Webseite neue Trampoline zur Miete an, nachfolgend auch „Mietgegenstand“ genannt, mit unterschiedlich langen Laufzeiten, Mindestmengen und zusätzlichen Services wie der Teilnahme an der Trainerausbildung bei der bellicon Academy.
  • Nach Ablauf der Mietzeit haben die Kunden die Möglichkeit, die Trampoline zu einem zuvor festgelegten Kaufpreis zu erwerben (Kaufoption) oder zurückzugeben.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass für die Trainerausbildungen oder Workshops die gesonderten Teilnahmebedingungen der bellicon Academy gelten.
  1. Vertragsabschluss, Bonitätsprüfung
  • Kunden können bellicon Europe über die Webseite ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages machen. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung und Verfügbarkeit nimmt bellicon Europe das Angebot des Kunden per E-Mail an und übersendet mit der Mitteilung über den Vertragsschluss auch diese Mietbedingungen.
  • bellicon Europe behält sich ausdrücklich vor mithilfe der Fa. Creditreform (Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss) die Angaben der Kunden auf Plausibilität und insbesondere Bonität zu überprüfen. In solch einem Falle übermittelt bellicon Europe folgende Daten an Creditreform: Firmierung, Vor- und Zuname, Steuer- und/oder USt‑Identifikations­nummer, Unternehmensadresse, eventuell auch die einer Nieder­lassung, sofern vorhanden Registernummern und Anmeldedatum des Gewerbes, Kommunikationsdaten (Telefon- und Faxnummer, E‑Mail-Adresse, ggf. Internetauftritt). Creditreform ermittelt durch bestimmte mathematisch-statistische Verfahren einen Wahr­scheinlichkeitswert in Bezug auf die Bonität der Kunden. Mithilfe des übermittelten Wahrscheinlichkeitswertes kann bellicon Europe ein eventuelles Zahlungsausfallrisiko der Miete, sowie die Seriosität des anfragenden Kunden besser einschätzen und so über den Abschluss des Mietvertrags entscheiden. Im Fall einer negativen Entscheidung lehnt bellicon Europe das Angebot auf Abschluss des Mietvertrags ab und informiert den Kunden hierüber per E-Mail.
  1. Laufzeit, Kündigung, Rückgabe
  • Die Miete beginnt mit der Lieferung und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände oder der Ausübung der Kaufoption.
  • Sofern nicht abweichend vereinbart gilt Folgendes:
    1. Die entgeltliche Mietzeit beginnt 7 Tage nach Lieferung der Trampoline.
    2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt anhängig vom gewählten Mietmodell 6 Monate oder 12 Monate.
    3. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 6 Monate, sofern nicht der Kunde oder bellicon Europe mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit das Vertragsverhältnis kündigt oder der Kunde von der Kaufoption (Ziff. 5.) Gebrauch macht.
  • Im Falle der Kündigung holt bellicon Europe auf seine Kosten die Trampoline beim Kunden ab.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. bellicon Europe kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Mietzahlungen in Verzug befindet.
  • Im Falle der Kündigung der Miete holt bellicon Europe die Trampoline beim Kunden ab. Der Kunde ist hierfür verpflichtet, bellicon Europe die Trampoline herauszugeben und bellicon Europe Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in denen die Trampoline aufbewahrt werden.
  • Jede Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  1. Kaufoption, Eigentumsvorbehalt bei Ausübung der Kaufoption
  • bellicon Europe räumt den Kunden eine Kaufoption an den gemieteten Trampolinen ein. Die Kaufpreise richten sich u.a. nach der Länge der Mietdauer und werden bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart.
  • Möchte ein Kunde die Kaufoption ausüben, muss er bellicon Europe spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hierüber in Textform informieren.
  • Die Kaufoption kann nur für alle gemieteten Trampoline ausgeübt werden, außer es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart.
  • Mit wirksamer Ausübung der Kaufoption geht die Gefahr an den gekauften Trampolinen auf die Kunden über.
  • bellicon Europe behält sich im Falle der Ausübung der Kaufoption das Eigentum an den Trampolinen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf die Trampoline weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er bellicon Europe unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
  1. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
  • Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise für Miete und Kauf. Diese verstehen sich, sofern nicht abweichend vereinbart, inkl. Kosten für Versand und Verpackung, zzgl. der geltenden Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird. Die aktuellen Paketpreise sind auf der Webseite einzusehen.
  • Die Zahlung der Miete erfolgt jeweils monatlich im Voraus und nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift-Verfahren oder Zahlung per Kreditkarte. Im Falle der Ausübung der Kaufoption wird der Kaufpreis ebenfalls per SEPA-Lastschrift-Verfahren oder durch Belastung der Kreditkarte eingezogen. Der Kunde erteilt bellicon Europe hierfür gesondert die Ermächtigung zum Bankeinzug. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die monatlich wiederkehrende Belastung seines Bankkontos oder der Kreditkarte erfolgreich ist. Ändern sich die Bankeinzugs- oder Kreditkartendaten, hat er bellicon Europe unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
  • Im Falle einer ausgefallenen Zahlung oder einer vom Kunden verschuldeten Rück­buchung der Zahlung ist der Kunde in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. bellicon Europe wird diese an den Kunden weiterberechnen.
  • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so stehen bellicon Europe Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB ferner verpflichtet, bellicon Europe Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung ange­rechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • bellicon Europe stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm per E-Mail zugesendet wird.
  1. Gegenrechte

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Bei Mängeln der verkauften Trampoline bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

  1. Gewährleistung
  • Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln während der Mietzeit und/ oder nach Ausübung der Kaufoption gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  • Für jede Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung der Trampoline während der Dauer des Mietvertrages, die über die gewöhnliche und vertragsgemäße Verwendung der Trampoline hinausgeht, haftet der Kunde in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist.
  • Im Falle der Ausübung der Kaufoption ist für die vereinbarte Beschaffenheit der Zustand der Trampoline bei Ausübung der Kaufoption maßgeblich. Zudem gewährt bellicon Europe den Kunden nach Ausüben der Kaufoption im Anschluss die Mietzeit, sofern nicht abweichend vereinbart, Gewährleistung von zwei Jahren auf die erworbenen Trampoline.
  1. Haftungsausschluss
  • Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet bellicon Europe unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. bellicon Europe haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kar­dinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet bellicon Europe nicht.
  • Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Ist die Haftung von bellicon Europe ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen bellicon Europe gem. dieser Ziff. 9 verjähren binnen 1 Jahres ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 2 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

10 Schutzrechte

  • bellicon Europe behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von bellicon Europe nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung der Trampoline keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen.
  • Datenschutz

bellicon Europe erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Stand März 2023